Nutzen Sie jetzt Ihr Anrecht auf Ihre jährliche kassenfinanzierte Krebsvorsorge.

Krebsvorsorge

In Deutschland hat jede Frau ab 20 Jahren einmal im Jahr Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennung.

Insbesondere Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs kann der Arzt mithilfe der sogenannten Krebsvorsorge-Untersuchungen frühzeitig entdecken.

Die Untersuchungen sind in der Regel schmerzlos und wenig aufwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die anfallenden Kosten für die gynäkologische Krebsfrüherkennung.

Zur Krebsvorsorge gehört:

  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
  • Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
  • Beratung über Verhütungsmöglichkeiten