In Deutschland hat jede Frau ab 20 Jahren einmal im Jahr Anspruch auf eine gynäkologische Krebsfrüherkennung.
Insbesondere Gebärmutterhalskrebs und Brustkrebs kann der Arzt mithilfe der sogenannten Krebsvorsorge-Untersuchungen frühzeitig entdecken.
Die Untersuchungen sind in der Regel schmerzlos und wenig aufwendig. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die anfallenden Kosten für die gynäkologische Krebsfrüherkennung.
Zur Krebsvorsorge gehört:
- Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
- Abstrichentnahme zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender mikroskopischer Untersuchung der Zellen
- Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke
- Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen ab dem 30. Lebensjahr
- Beratung über Verhütungsmöglichkeiten